Gewährleistung bei Gebrauchtwagen – Überblick

Der Durchschnittspreis für einen gebrauchten PKW betrug im Jahre 2010 8.790 Euro (Deutsche Automobil Treuhand, Report 2010). Damit ist der Kauf eines Gebrauchtwagens in den meisten Fällen eine größere Anschaffung. Umso ärgerlicher, wenn das gerade erstandene Auto nicht den Erwartungen entspricht oder sich das vermeintliche Schnäppchen als Schrotthaufen entpuppt. In solchen Fällen möchte der Käufer naturgemäß wissen, welche Rechte er hat und wie und für welchen Zeitraum er diese geltend machen kann.

Die gleichen Fragen stellen sich auch für den Verkäufer, allerdings mit umgekehrten Vorzeichen: Häufig hat der Verkäufer den Erlös für den Gebrauchtwagen schon  bald ausgegeben oder zumindest verplant (beispielsweise für ein neues Auto). Er möchte deshalb Sicherheit und fragt sich, bis zu welchem Zeitpunkt und unter welchen Umständen er damit rechnen muss, Gewährleistungsansprüchen des Käufers für angebliche oder tatsächliche Mängel ausgesetzt zu sein.

Das gilt auch für professionelle Verkäufer. Anders als private Anbieter von Gebrauchtwagen wissen diese häufig recht wenig über den technischen Zustand des Autos, das sie verkauft haben. Oft haben sie den Wagen beim Verkauf eines Neufahrzeuges in Zahlung genommen. Hier ist die Frage von besonderer Bedeutung, wie versteckte und unbekannte Mängel eines Gebrauchtwagens zu behandeln sind.

So unterschiedlich die Interessenlage und die Motive der Beteiligten auch sein mögen, im Kern sind die Fragen, die sich stellen, immer die gleichen:

  • Was ist eigentlich ein Mangel – oder konkreter: Ist ein bestimmtes Merkmal eines Gebrauchtwagens ein Mangel, aus dem sich rechtliche Konsequenzen ergeben, oder nicht? Dies wird in der Rubrik “Mangel” erklärt

 

  • Welche Konsequenzen hat es, wenn ein Gebrauchtwagen mangelhaft ist? Welche Gewährleistungsansprüche habe ich? Dies erläutert die Seite “Ansprüche”

 

  • Welchen Einfluss hat der Kaufvertrag? Vor allem: Kann man die Gewährleistung für Mängel ausschließen? Das wird in der Rubrik “Ausschluss” erklärt.

Gesetzlich sind diese Probleme in den §§ 433 bis 479 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Wie so häufig, lassen sich aber nicht alle Fragen anhand des Gesetzestextes eindeutig beantworten. Der Kauf von Gebrauchtwagen und die Gewährleistung dabei haben die Gerichte häufig beschäftigt – weil viele Gebrauchtwagen gekauft werden und es dabei häufig zu Problemen kommt. Dabei hat die Rechtsprechung viele strittige  Fragen geklärt und die gesetzlichen Bestimmungen näher erläutert. Wer sich näher mit der Gewährleistung für gebrauchte Kraftfahrzeuge beschäftigen möchte, muss sich daher auch über solche Entscheidungen informieren. Deshalb werden auf dieser Seite immer wieder Beispiele aus der Rechtsprechung angeführt.

Ein gut formulierter Vertrag, Problembewusstsein und gezielte Frage im Verkaufsgespräch können dazu beitragen Ärger zu vermeiden. Hier liefert diese Webseite Hilfestellung.